Die Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege setzt voraus:
1. einen mittleren Schulabschluss
2. entweder
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eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege, Sozialpflege oder Hauswirtschaft) oder
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eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit (FSJ wird anerkannt) oder
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eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem sozialen Beruf oder
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eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
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eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe
3. die gesundheitliche Eignung für den Beruf
Der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Fachhochschulreife verkürzt die Tätigkeit gem. Nr. 2 Buchstabe b und d um ein Jahr.
Haben Sie keinen mittleren Schulabschluss, dann bewerben Sie sich doch an der Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe